Blinkerschonendes Fahren
In diesem schimmligen Jahr unseres Herrn 2009 stürzen sich die Medien energisch auf die Wirtschaftskrise. Natürlich hat es seine Reize, wenn General Motors seine Tochter Opel verschenkt, die Banken umfallen wie Dominosteine und wir deflationieren. Leider hat das zur Folge, dass dem Thema des vorletzten Jahres – der globalen Klimaerwärmung – kaum mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Schöne Schlagworte wie Klimakiller, CO2 Emissionen oder El Niño sind nur noch selten zu hören. Selbstverständlich ist aber die Erwärmung des Klimas noch immer ein aktuelles Thema, wie einem Al Gore sicher persönlich bestätigen würde, wäre er gerade im Bregenzerwald.
Der LANDJÄGER nimmt sich daher in der Erwärmungsflaute diesem Thema zwischenzeitlich an und bringt hier einen Tipp zum Klimaschutz, und zwar das blinkerschonende Fahren.
Dass Blinken zusätzliches CO2 erzeugt, dürfte sogar einem blauen Ortsfunktionär einleuchten:
Blinken = unterbrochene Aktivierung von drei Glühbirnen (vorne, seitlich und hinten am Fahrzeug) sowie einer LED-Leuchte im Fahrzeuginneren = Energieverbrauch = erhöhte Beanspruchung der Lichtmaschine = mehr Kraftstoffverbrauch = erhöhter CO2 Ausstoß des Fahrzeugs. Durch die Vermeidung unnötiger Blinkerei können also CO2 Emissionen eingespart werden. Hier die konkreten Tipps:
(1)
Die „Goldene Regel“ des blinkerschonenden Fahren ist: Wo kein Lenker, da kein Blinker. Will heißen, wenn keine weiteren Verkehrsteilnehmer auf der Straße befindlich sind, soll in keiner Situation der Blinker betätigt werden. Ausschließlicher Zweck des Blinkers ist es ja, andere auf sein geplantes Verhalten hinzuweisen.
(2)
Beim Rechtsabbiegen kann auf den Blinker verzichtet werden. Biegt man rechts ab, verlangsamt man vorhin ohnehin die Geschwindigkeit und der Hintermann wird durch die Aktivierung der Bremsleuchten ausreichend informiert. Entgegenkommenden Verkehr betrifft die Rechtsabbiegung grundsätzlich nicht.
(3)
Ebenfalls kann bei der Wiedereinfädelung auf die rechte Fahrspur nach einem Überholvorgang auf den Blinker verzichtet werden. Grundlage dieser Regel ist der allgemeine Hausverstand, in der StVO der „Vertrauensgrundsatz“ genannt. Kein Verkehrsteilnehmer wird erwarten, dass man nach einem Überholvorgang nun die Fahrt auf der linken Spur fortsetzen wird.
(4)
Eine Todsünde hinsichtlich blinkerschonenden Fahrens ist es, an einer Kreuzung mit langer Rotphase – oft minutenlang – ununterbrochen zu Blinken. Wenn Sie der Sekretärin im Büro sagen, dass Sie in eine Besprechung gehen, reicht es schließlich auch, dies einmal zu sagen und es nicht dutzende Male zu wiederholen. Daher: den Blinker erst einschalten, wenn die Grünphase von der Ampel eingeleitet wurde und man die Kreuzung auch befährt. Will man es ganz genau nehmen und den Hintermann sozusagen auf dem Laufenden halten, so kann man bei einer sehr langen Stehphase die Abbiegeabsicht auch durch dreimaliges Blinken im Minutentakt signalisieren.
(5)
Und schließlich gibt es noch immer die Möglichkeit, die Abbiegeabsicht durch ein Handzeichen zu signalisieren. Man stelle sich zusätzlich das fröhliche Bild vor, wenn an der Großkreuzung im Morgenverkehr dutzende Hände aus den Autofenstern gestreckt werden. Geradezu symbolisch könnte noch eine Faust gebildet werden, die signalisiert: Gemeinsam gegen den Anstieg des Meeresspiegels! Eine gewisse Vorsicht ist bei der Handzeichenstrategie natürlich geboten: Beabsichtigt man beispielsweise, von der Autobahn abzufahren, so ist es wohl überlegenswert, den Blinker zu verwenden, anstatt sich bei 130 km/h aus dem geöffneten Beifahrerfenster zu lehnen. Aber auch hier gilt: Ein Blick in den Rückspiel – ist dieser leer, Finger weg vom Blinker!
Nächste Woche: Wir reaktivieren das Komasaufen